AGB_Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BLUE-MALL Deutschland

F.B. Industrievertretungen

Stand: Januar 2023

 

 A. Lieferbedingungen

1. Auftrag

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Auftrag und alle Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung für den Verkäufer verbindlich.
Durch die Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Sie gelten in der jeweils gültigen Form für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.

Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Käufers, die von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihre Annahme nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Für übernommene, auch schriftlich bestätigte Aufträge wird Lieferungs-möglichkeit vorbehalten. Wenn in der Bestellung keine Laufrichtung vorgeschrieben ist, wird von uns die am Lager verfügbare Bahnbreite geliefert.

Das Bekanntwerden ungünstiger Vermögensverhältnisse beim Käufer entbindet den Verkäufer vom Vertrag. Die Zahlung für bereits ausgeführte Lieferungen wird sofort fällig. Gerät der Käufer in Verzug, so werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, und zwar Haupt- und Nebenforderungen einschließlich aller Forderungen aus einem Kontokorrentsaldo, sowie aus Wechseln und Schecks, sofort fällig.

2. Versand der Ware und Verpackung

Lieferungen erfolgen ab einem Mindestwarenwert von netto € 200,- frei Haus; bei Kleinaufträgen unter diesem Nettowarenwert wird eine Mindermengenpauschale berechnet. Wir behalten uns vor bei allen Lieferungen (auch bei frei Haus) einen Logistikzuschlag
zu erheben.

Frei Haus Lieferungen: Die Ware wird i.d.R. auf einer Palette angeliefert. Es besteht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit, in irgendeiner Form die Palette ab- oder umzupacken. Ware wird immer hinter die erste verschließbare Tür des Kunden geliefert.

Frei Verwendungsstelle: Die Ware wird von der Palette ab- oder umgepackt und an einen vom Kunden zu bestimmenden Ort in dessen Räumlichkeiten gebracht, wobei die Ware nicht verräumt werden muss. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.

Bei Expressgut- und Eilgutsendungen werden die vollen Kosten berechnet. Kisten und Spezialverschläge werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und bei frachtfreier Rücksendung zum vollen Wert zurückgenommen, sofern sie sich in gutem Zustand befinden und die ursprünglichen Markierungen nicht entfernt worden sind. Alle Sendungen reisen für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Zur Wahrung von
Schadensersatzansprüchen müssen bei der Übernahme Transportschäden von der Bahn oder vom Spediteur bescheinigt werden.

Wir haften nicht für Personen- und Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich verursachte Schäden handelt.

Bei Abrufaufträgen geht das Eigentum, der Besitz und die Gefahr mit Zahlung des Kaufpreises (Eingang beim Verkäufer) auf den Käufer über. Bei Einlagerung auf Wunsch des Kunden, geht auch bei noch nicht bezahlter Ware die Gefahr mit der Einlagerung auf den Kunden über.

3. Abweichung

Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften sind üblicherweise vorbehalten.

Bei Anfertigungen sind in nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen zulässig:

                              20 % bei Mengen unter 3000 kg
                              15 % bei Mengen über 3000 kg bis 5000 kg
                              10 % bei Mengen über 5000 kg

Hinsichtlich der Gewichtsabweichung, der Maßabweichung, wie aller hier nicht erwähnten Vertragsverhältnisse, gelten die Geschäftsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie des Bundesgebietes in der jeweils gültigen Fassung, die jederzeit beim Verkäufer angefordert werden können.

4. Beanstandungen

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, wir haben dies schriftlich zugesichert. Beanstandungen müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Die gelieferte Ware ist spätestens acht Tage nach der Ankunft am Bestimmungsort zu prüfen. Nach Ablauf dieser Zeit können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Beanstandungen von Zähl- und Sortierfehlern sind die in den Riesen befindlichen Zählzettel mit einzusenden. Geschnittene, bedruckte oder sonst verarbeitete Ware wird in keinem Fall zurückgenommen.

Eine Haftung für Mängel, die in dem Material liegen, wird unsererseits nur insoweit übernommen, als wir vom Lieferwerk Ersatz erhalten können. Im Übrigen haben wir bei berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware zurück- zunehmen und den Betrag gutzuschreiben oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der
Ware gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüche aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Mängel an Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, von anderen Aufträgen oder den noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurückzutreten.

5. Rechnungserteilung

Die Rechnung wird erteilt, sobald die Ware versandbereit ist. Kann wegen höherer Gewalt, z.B. wegen Wagenmangel, nicht versandt werden, so wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
Wir behalten uns vor, die Forderungen abzutreten oder zu verkaufen.

6. Lieferungsmöglichkeit

Der Verkäufer ist berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn ihm die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Streiks, Lieferschwierigkeiten der Fabriken oder andere Ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatzlieferung oder Schadloshaltung.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit den
nachstehenden Erweiterungen:

a) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung – bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zur vollen Einlösung – sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, Eigentum des Verkäufers. Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel vom Kunden eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltungsrechte zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleiben.

b) Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB ist auch im Falle der Verarbeitung der Ware zu einer Sache ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer. Die verarbeitete Ware dient gleichfalls zur Sicherung der Forderung des Verkäufers, jedoch nur in Höhe des Wertes der darin enthaltenen Ware des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit anderen Verkäufern nicht gehörenden
Waren steht dem Verkäufer ein Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Ware des Verkäufers zu den anderen verarbeiteten Waren im Augenblick der Herstellung der neuen Ware. Die durch die Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

c) Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen, die er aus dem Weiterverkauf der dem Eigentumsrecht des Verkäufers unterliegenden Ware – verarbeitet oder unverarbeitet – an einen oder mehrere Abnehmer hat, an den Verkäufer ab. Die Abtretung dient zur Sicherung der Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, jedoch nur in Höhe des Wertes des dem Verkäufer zustehenden Eigentumsrecht.

d) Der Käufer darf, die zum Vorbehaltseigentum des Verkäufers gehörende Ware nur mit der Maßgabe weiterverkaufen oder weiterveräußern, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziffer c) auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

e) Der Käufer darf trotz der Abtretung die ihm zustehende Forderung aus dem Weiterverkauf einziehen, jedoch nicht mehr bei Zahlungseinstellung. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

f) Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gemäß den vorstehenden Bestimmungen geht nicht durch Saldoziehung oder -anerkennung im Kontokorrentverkehr unter.

g) Mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer gehen die Ansprüche des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt auf den Käufer über. Bei der teilweisen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers gibt der Verkäufer nach seiner Wahl die Sicherungen frei, insoweit deren Wert 120% der zu sichernden Forderung übersteigt.

h) Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche dem Eigentumsrecht des Verkäufers unterliegende Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer alle etwaigen Pfändungen mitzuteilen, ebenso die für eine Interventionsklage notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten einer Interventionsklage gehen zu Lasten des Käufers.

i) Die Ausübung der Rechte des Verkäufers auf Grund des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Annullierung des Lieferungsvertrages.

j) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen unter Verzicht auf alle Einreden seitens des Käufers. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und dieser unverzüglich benachrichtigt. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Im Falle der Insolvenz wird von den Absonderungsrechten gemäß den §§ 50, 166 ff. InsO Gebrauch gemacht.

k) bei Mietverträgen [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] gilt generell, dass das Eigentum an allen Produkten, die gemietet sind, beim Verkäufer verbleibt .

l) In Service- und Mietverträge [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] ist der Serviceanteil für Wartung und Pflege immer fester Bestandteil des Vertrags.

m) Für alle Service- und Mietverträge [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] werden ausschließlich durch uns mit Original-Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile sowie Garantieerweiterungen oder Garantieverlängerungen, die über die Herstellergarantie hinausgehen, beliefert. Eine Überwachung der Geräte findet normalerweise über Remote Zugriffe statt, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Bei Nichtverwendung von durch uns bezogene OEM-Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile und/oder dem nicht sachgemäßen Einbau, erlischt mit sofortiger Wirkung die Garantie und damit auch der Vertrag. Dieser wird dann als fristlos gekündigt betrachtet und mit sofortiger Wirkung inkl. Vorfälligkeitszinsen und Bearbeitungskosten fällig; das Gleiche gilt bei dem Einsatz von nicht durch die Hersteller qualifizierte Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile – wie z.B. Fremdtoner, Restebehälter, Walzen etc. (siehe hierzu auch Absatz B).

8. Berechnung von Serviceleistungen

  1. Wir behalten uns vor, Serviceleistungen, z.B. das Schneiden von Papier, Expresslieferungen, Mustersendungen etc., separat zu berechnen.
  2. Alle Wartungs- und Servicepauschalen sind über die gesamte vereinbarte Zeitspanne (hier besonderer Bezug auf MPS [Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] jeweils im Voraus für pauschalierte Beträge oder je nach außerordentlich anfallendem Aufwand – belegt durch separate Rechnung- sofort zu zahlen.
  3. Anfallende ad hoc Serviceaufträge, werden von uns generell dokumentiert und nach Aufwand berechnet.
  4. Anfallende ad hoc Serviceaufträge, werden von uns generell dokumentiert und nach Aufwand berechnet.

9. Sonderbestimmungen bei Bestellungen über den Webshop von BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen

Sofern Bestellungen des Kunden über den Webshop von BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen getätigt werden, gelten in Ergänzung der übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen gemäß dieser Ziff. 9. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieser Ziff. 9 vor.

a) Bestellungen

Bestellungen im BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen Webshop sind nur für Gewerbetreibende/Freiberufler möglich. Mit der Bestellung ist die Bestätigung des Kunden verbunden, nicht als Verbraucher zu handeln.

Die Bestellungsannahme durch BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen erfolgt grundsätzlich während 24 Stunden pro Tag über die Website www.blue-mall.com oder www.blue-mall.de. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Übermittlung der Bestellbestätigung durch BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen zustande. Nach der Annahme der Bestellung durch BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen ist eine Annullierung der Bestellung durch den Kunden nicht mehr möglich.

Wenn der Kunde eine Online-Bestellung aufgibt, stimmt er zu,

• dass Informationen elektronisch übermittelt werden, d.h. er stimmt zu, die für seine Bestellung relevanten Informationen in dem für die betreffende Transaktion geforderten Format und Standard zu übermitteln;

 • dass die von ihm gelieferten Informationen in elektronischer Form für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert werden.

b) Registrierung

Der Nutzer hat sich vor den Bestellungen zu registrieren. Die Registrierung ist nur für natürliche und juristische Personen zulässig, die Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.

c) Sortiment

Das Sortiment basiert auf der Preisliste von BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen. Unterschiede zwischen den gedruckten Preislisten und dem Webshop sind aus Aktualitätsgründen oder aufgrund von Sortimentsanpassungen jederzeit möglich. Bei Abweichungen haben die im Webshop ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

d) Preise und Zahlung

Die im Webshop abgebildeten Preise entsprechen den Konditionen der gewählten Artikel und der gewünschten Menge. Die aktuellen Zuschläge sind in diesen AGB ersichtlich. Die Preise sind in Euro angegeben. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisangaben nicht enthalten und wird im Bestellprozess und der Rechnung separat ausgewiesen.

Auf der Website www.blue-mall.com oder www.blue-mall.de besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, Produkte gegen Online-Zahlung oder Vorauskasse-Überweisung zu bestellen. BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen behält sich das Recht vor, die Möglichkeit zur Online-Zahlung jederzeit vorübergehend oder permanent auszusetzen, zu ändern oder gänzlich darauf zu verzichten. BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen wickelt Online-Zahlungen ausschließlich über die von einer Drittpartei zur Verfügung gestellte sichere Website, namentlich die Webseite von OGONE, Klarna oder Paypal, ab. Ergänzende Bestimmungen zur Online-Zahlung finden sich in den Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.

e) Geografische Eingrenzung

Der Zugriff auf die Website www.blue-mall.com/.de/.ch/.nl/.at etc.  ist weltweit möglich. Auslieferungen für Bestellungen der BLUE-MALL Deutschland F.B.Indudustrievertretungen erfolgen aber nur innerhalb von Deutschland und der EU. Für weltweite Anfragen wenden Sie sich bitte an www.blue-mall.ch

f) Liefertermin und Lieferadresse

Der Liefertermin wird im Webshop ausgewiesen. Die Verbindlichkeit des Liefertermins wird in den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Systemunterbrechungen können keine Lieferinformationen online übermittelt werden.

g) Herstellerangaben

Die im Webshop angebotenen Produkte werden nicht durch BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen hergestellt. Sämtliche Angaben zu den Produkten, die der Kunde während des Bestellvorganges erhält, beruhen auf den Angaben der Produzenten. Inhaltliche Änderungen dieser Angaben durch die Produzenten werden von BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen nach Bekanntgabe in angemessener Frist aktualisiert.

h) Passwörter

BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen lehnt jede Haftung für Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Zugangsidentifikationsdaten seitens des Kunden ab. Die Verwaltung der Zugangsdaten obliegt dem Kunden. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB.

i) Geistiges Eigentum

Der gesamte Inhalt auf der Website www.blue-mall.com.de ist urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Das Kopieren, Bearbeiten oder anderweitige Benutzen dieser Website oder Teilen davon durch den Kunden ist nur insoweit zulässig, als dies gemäß diesen AGB oder dem zwingenden Deutschen Recht ausdrücklich gestattet ist oder BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen vorgängig dazu ihr schriftliches Einverständnis gibt.

j) Geltung und Änderung der AGB

Bei Bestellungen des Kunden über den Webshop von BLUE-MALL Deutschland F.B.Industrievertretungen gelten ausschließlich die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB. Diese AGB können vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Frechen.

B. Zahlungsbedingungen

  • Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wird durch Scheck oder durch Überweisung bezahlt, ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen, sind generell im Voraus je vereinbarten Zeitraum (monatlich, ¼ jährlich) zu zahlen; außerordentlich anfallende Arbeiten außerhalb des Vertrags werden durch separate Dokumentation belegt und verrechnet; diese Rechnungen sind sofort zahlbar.

  • Bei MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen, bedeutet Nichtzahlung oder einseitige Kündigung des Käufers oder Vertragsauflösung durch andere Umstände, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, wird der Vertrag sofort umfänglich fällig; der Summe des Ratenrestbetrags wird zuzüglich mit dem aktuell gültigen Vorfälligkeitszinssatz bis zum Laufzeitende des Vertrags und einer Bearbeitungsgebühr von 200,00 Euro netto an den Kunden berechnet. Sofort fällige Rechnungen, gehen umgehend dem Mahngericht in Deutschland bzw. der Betreibungsstelle in der Schweiz zu.

2. Zielüberschreitung

  • Bei Zielüberschreitung ist dem Verkäufer der Verzugsschaden in der entstandenen Höhe, mindestens aber in Höhe der Kosten für Bankkredit zur Zeit der Lieferung zu gewähren. Als Kosten für den Bankkredit werden wenigstens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend gemacht.

  • Annahme von Wechseln Die Annahme von Wechseln (Eigenakzepte und Kundenwechsel) bedarf besonderer Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung des Käufers bestmöglich verwertet. Die Diskontkosten trägt der Käufer. Für Klagen aus hereingenommenen Wechseln wird als Gerichtstand der Sitz des Verkäufers vereinbart. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung des Wechsels.

  • Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht Auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie auf die Aufrechnung von Gegenansprüchen aus dem Lieferungsvertrag oder sonstigen Gründen verzichtet der Käufer hiermit ausdrücklich. Käufer, die nicht Vollkaufleute sind, können nur einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufrechnen.