AGB_Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BLUE-MALL GmbH

 

    1. Allgemeines
      Für alle Verkäufe und Lieferungen der BLUE-MALL GmbH (nachfolgend «BMCH») an den Kunden (nachfolgend «Kunde») sowie sämtliche sonstigen Leistungen von BMCH für den Kunden gelten diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen nachfolgend («AGB»), soweit nicht mit schriftlicher Zustimmung von BMCH Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Ergänzend findet das Schweizerische Obligationenrecht Anwendung.
      Diese AGB gelten insbesondere auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind in vollem Umfang unwirksam, ohne dass es eines Widerspruches seitens BMCH bedarf, sofern die Geschäftsbedingungen des Kunden nicht explizit und schriftlich von BMCH anerkannt worden sind. Für die Abänderung dieser AGB genügt in keinem Falle die allgemeine Bezugnahme auf Geschäftsbedingungen des Kunden.
      Ist eine Bestimmung oder sind mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die jeweilige unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
      Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung von Waren durch den Kunden gilt in jedem Falle als Anerkennung der AGB von BMCH.
      Mit dem Akzeptieren der AGB erklärt sich der Kunde einverstanden, dass BMCH ihn regelmässig über Produkt- und Geschäftsneuigkeiten informiert. Elektronische Mitteilungen können über den entsprechenden Link abbestellt werden. Sämtliche Anhänge dieser AGB sind integrierte Bestandteile dieser AGB.

2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Offerten der BMCH sind zeitlich befristet, und zwar primär gemäss den Angaben in der entsprechenden Offerte von BMCH und sekundär – sofern die Offerte keine Angaben enthält – gemäss den gesetzlichen Regeln. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BMCH (inkl. per E-Mail oder Telefax).
Der Kunde gilt als Rechnungsempfänger, sofern durch die Parteien nicht abweichend schriftlich vereinbart. Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich, wobei der Kunde zustimmend zur Kenntnis nimmt, dass nachträgliche Abweichungen aufgrund von Sortimentsänderungen, Lieferengpässen und dergleichen vorbehalten bleiben müssen. BMCH informiert den Kunden so rasch wie möglich über die Abweichungen zur ursprünglichen Offerte/Auftragsbestätigung. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Abweichungen zu akzeptieren oder aber mit schriftlicher Mitteilung innert 24 Stunden nach Erhalt der Meldung von BMCH vom Vertrag zurückzutreten (bei Bestellungen ab Lager). Bei Streckenbestellungen hat der Kunde unmittelbar nach Meldung von BMCH den Vertragsrücktritt telefonisch bekannt zu geben. Andere oder weitere Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu. Offerten von BMCH sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche diese Offerten beim Kunden tatsächlich bearbeiten.
Telefonische oder andere schriftliche Angaben von BMCH-Mitarbeitern zu technischen Produkteangaben sind immer unverbindlich und ohne Gewähr. BMCH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden aus der Anwendung solcher Angaben entstehen. In Bezug auf die technischen Produkteangaben sind nur die auf blue-mall.ch abrufbaren Datenblätter und Produktehinweise verbindlich und der Kunde ist verpflichtet, diese entsprechend zu konsultieren oder bei BMCH anzufordern.

 

    1. Versand, Gefahrenübergang, Versicherungen und Retouren
      Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind BMCH rechtzeitig und schriftlich bekannt zu geben. BMCH versucht, diesen Wünschen entgegenzukommen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ohne explizite schriftliche Zustimmung von BMCH gelten für den Versand, Transport und die Versicherung ausschliesslich diese AGB.
      Die Ware reist stets auf Gefahr des Kunden. Die Inland-Lieferungen von BMCH erfolgen ausschliesslich gemäss CPT (nach den neuesten Incoterms-Bedingungen), sofern dies nicht abweichend und schriftlich vereinbart wird. In Einzelfällen kann EXW (ab Werk benannter Ort) schriftlich vereinbart werden. Letzteres gilt auch bei Selbstabholung. Die Versicherung gegen
      Schäden irgendwelcher Art obliegt in jedem Fall dem Kunden. Jegliche diesbezügliche Haftung von BMCH ist ausgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen, sofern keine bestimmte Speditionsart und Verpackung vereinbart werden, nach der Wahl von BMCH per Camion, Bahn oder Paketdienst. Lieferungen per Camion erfolgen bis zum Parterre-Wareneingang des Empfängers.
      Muss die Ware in höher gelegene Stockwerke oder in Kellergeschosse transportiert werden, so wird ein Zuschlag für erschwertes Abladen erhoben. Transportgeräte (EuroNorm-Tauschgeräte, Twin-Paletten, BMCH-Paletten) sind, sofern nicht anders definiert, im Austausch dem Eigentümer auf erstes Verlangen von BMCH unverzüglich zurückzugeben, ansonsten sie in Rechnung gestellt werden. Kundenspezifische Verpackungen, welche gegenüber der Originalverpackung abweichen und zusätzliche Kosten und Umtriebe verursachen, bedingen einen Zuschlag. Verpackungsmaterialien üblicher Art wie Papier, Holz, Pappe werden nicht zurückgenommen.
      Der Versand erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Fertigstellung auf den bestätigten Termin. Für die Lieferfristen kann BMCH in jedem Fall keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. BMCH ist bemüht, den Kunden bei Verzögerungen gegenüber vertraglich festgelegten Lieferfristen unverzüglich zu informieren. Verzögern sich die Lieferungen von BMCH, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom entsprechenden Vertrag berechtigt, wenn BMCH die Verzögerung verschuldet hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist. Nicht, als verschuldet im Sinne der vorstehenden Bestimmung gelten insbesondere von BMCH nicht verschuldete Betriebsunterbrüche, Transporthindernisse, Zufuhrhindernisse oder andere Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen. Weitere Rechte des Kunden als das Rücktrittsrecht gemäss diesem Absatz sind bei jeglicher Art von Verzögerungen in jedem Fall ausgeschlossen.
      Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist BMCH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern oder vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Die Höhe der Gebühren für das Einlagern basiert auf dem effektiven Aufwand.
      Für einen allfälligen späteren Versand gelten in einem solchen Fall die im Zeitpunkt des Versands gültigen Preise gemäss separater Vereinbarung oder Anhang 4 dieser AGB.
      Bei Verzug, Zahlungsunfähigkeit oder drohendem Konkurs des Kunden ist BMCH berechtigt, nicht aber verpflichtet, weitere Lieferungen auszusetzen, bis der Kunde seiner vertraglichen Vergütungspflicht (inkl. Verzugszinsen) vollständig nachgekommen ist.
      Retouren der Ware sind in Anhang 3 dieser AGB geregelt. Ergänzende Bestimmungen zu Lieferungen finden sich in Anhang 5 dieser AGB. Für Exporte ins Ausland gelten die individuell vereinbarten Lieferbedingungen.

    1. Preise und Zahlungsbedingungen
      Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (exklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird offen auf den Fakturen ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht.
      Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Einheiten. Es wird grundsätzlich immer das theoretische Gewicht verrechnet. Ausnahme bilden Anfertigungen von grafischen Papieren und Karton, hier wird vom allfälligen Obergewicht höchstens 2% verrechnet. Massgebend für die Berechnung des Obergewichtes ist separat pro Format und Flächengewicht das vereinbarte Sollgewicht der gesamten Lieferung. Für Rollen gilt brutto für netto. Bei Lagerlieferungen und Ausrüstungen geht der Abfall oder Verschnitt zu Lasten des Kunden. Bei Anfertigungen gelten die produktspezifischen Toleranzwerte gemäss Anhang 6 resp. den für die jeweiligen Waren massgeblichen separaten Datenblättern. Für die Ein- wie Auslagerung von Gütern, einschliesslich Lagerhaltung und Transport, welche nicht Lagerlieferungen gemäss Preisliste sind, sondern als Dienstleistung gelten, werden separate Logistikkosten nach Aufwand und entsprechend separater Vereinbarung verrechnet.
      Ergänzende Bestimmungen zu Preisen finden sich in Anhang 4 dieser AGB.
      Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von BMCH nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen BMCH innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung des Kunden innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum in Schweizer Franken zu erfolgen. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von BMCH ohne Abzüge zu leisten.
      Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von BMCH in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
      Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist BMCH berechtigt, Verzugszinsen zu 6% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und
      Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben.
      Vor Bestätigung eines Auftrags kann BMCH Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen.
      Sodann ist BMCH berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt BMCH in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei BMCH eingeholt werden. BMCH wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von BMCH abrufbar unter www.blue-mall.ch/.com.

    1. Prüfung der Ware und Rechte des Kunden bei Mängeln
      Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Mängel, die bei der Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen BMCH innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Sendung gemeldet werden. Verborgene Mängel, die später zum Vorschein kommen, sind unverzüglich zu melden, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Mängel
      im Sinne dieser AGB sind sämtliche Abweichungen von den von BMCH in ihren offiziellen Verkaufsunterlagen zugesicherten Eigenschaften der Ware. Vorbehalten bleiben die präzisierenden Bestimmungen in Anhang 6 dieser AGB.
      Für Mängel, die vom Kunden bei BMCH nicht rechtzeitig gemäss vorstehender Bestimmung gerügt worden sind, wird sämtliche Gewährleistung und Haftung von BMCH ausgeschlossen und die Lieferung gilt als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und beim Empfang der Ware umgehend dem Transportunternehmen
      zu melden. Der Transportschaden ist in jedem Fall auf dem zu unterzeichnenden Sendungsdokument des Spediteurs zu vermerken. Für später gemeldete Transportschäden kann keine Haftung übernommen werden. BMCH ist nach erfolgter Mängelrüge berechtigt, die Ware ihrerseits zu prüfen. Bis dahin sorgt der Kunde für Zugang und sachgemässe Lagerung. Im Falle einer begründeten und rechtzeitigen Rüge des Kunden nimmt BMCH die mangelhafte Ware auf ihre Kosten zurück und ersetzt sie nach den sich anbietenden Möglichkeiten. Gelingt dies BMCH nicht innerhalb von
      20 Arbeitstagen nach dem Empfang der Rüge des Kunden, ist der Kunde sowie BMCH berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht auch kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz aufgrund von Wartezeiten oder entgangenem Gewinn.
      Von der Gewährleistung seitens BMCH gemäss vorstehendem Absatz ausgeschlossen sind Mängel, die Folge von unsachgemässer Lagerung des Kunden, nicht fachgerechter und/oder unzureichender Wartung von Maschinen und Geräten des Kunden oder sonstigen nicht von BMCH verschuldeten Umständen sind. Kleinere Abweichungen in Festigkeit, Dicke, Färbung, Oberfläche usw. sind unvermeidbar und gelten nicht als Mangel, der zu einem Gewährleistungsanspruch des Kunden gemäss vorstehendem Absatz führt. Präzisierende Bestimmungen zu solchen Abweichungen finden sich in Anhang 6 dieser AGB.Die Mängelrüge oder sonstige Beanstandung der gelieferten Ware durch den Kunden entbindet diesen nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung, sofern die Ware im Besitz des Kunden bleibt.

    1. Garantie und Haftung
      BMCH haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung von BMCH aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den gelieferten Waren und von BMCH erbrachten Dienstleistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
      BMCH übernimmt nur Garantien, sofern diese explizit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder diesen AGB aufgeführt sind.
      Sämtliche weiteren allenfalls gesetzlichen oder sonstigen Garantien werden ausgeschlossen. BMCH steht insbesondere in keiner Weise dafür ein, dass die gelieferten Waren einen bestimmten Verwendungszweck erfüllen, sofern dies dem Kunden von BMCH nicht explizit und schriftlich zugesichert worden ist.
      BMCH übernimmt für Ware, die BMCH nicht selber hergestellt hat, keine Verantwortung als Hersteller oder Quasi-Hersteller.
      BMCH haftet für Verlust oder Beschädigung von Gütern in der Höhe des entstandenen Schadens zu Einstandspreisen, jedoch max. CHF 15 pro kg Bruttogewicht des betroffenen Teiles der Sendung und maximal CHF 36’000 pro Fall. Der Schaden ist vom Kunden entsprechend nachzuweisen.

    1. Rechte am geistigen Eigentum
      An allen technischen Dokumentationen (Datenblätter, Profil-CD’s, Zeichnungen, Modelle usw.) sowie Verkaufshilfen (Kollektionen, Preislisten usw.) behält sich BMCH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstigen Rechte am geistigem Eigentum ausdrücklich vor. Auf Verlangen von BMCH sind diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen oder bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses zurückzuerstatten.

    1. Eigentumsvorbehalt
      Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BMCH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von BMCH erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er BMCH, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in Bezug auf gelieferte Ware in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferte Ware auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts Instandhalten und zugunsten von BMCH gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von BMCH weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

    1. Sonderbestimmungen bei Bestellungen über den Web-Shop von BMCH
      Sofern Bestellungen des Kunden über den Web-Shop von BMCH getätigt werden, gelten in Ergänzung der übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen gemäss dieser Ziff. 9. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieser Ziff. 9 vor.

a) Bestellungen
Die Bestellungsannahme durch BMCH erfolgt grundsätzlich während 24 Stunden pro Tag über die Website www.blue-mall.ch. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden zustande. BMCH ist zur Erfüllung der Bestellung jedoch nur verpflichtet, wenn sie die Bestellung durch eine entsprechende Mitteilung akzeptiert.
Nach der Annahme der Bestellung durch BMCH ist eine Annullierung der Bestellung durch den Kunden nicht mehr möglich.
Wenn der Kunde eine Online-Bestellung aufgibt, stimmt er zu: Dass Informationen elektronisch übermittelt werden, d.h. er stimmt zu, die für die Bestellung des Kunden relevanten Informationen in dem für die betreffende Transaktion geforderten Format und Standard zu übermitteln; dass die vom Kunden gelieferten Informationen in elektronischer Form gespeichert werden; und dass BMCH dem Kunden Informationen auf elektronischem Wege zusendet.

b) Registrierung
Der Nutzer hat sich vor den Bestellungen zu registrieren. Die Registrierung ist nur für handlungsfähige natürliche und juristische Personen zulässig. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass sämtliche mit seinen Zugangsdaten getätigten Aktivitäten ihm zugerechnet werden, als wären es seine eigenen. Alle E-Mails oder sonstigen Nachrichten, die von seiner E-Mail-Adresse oder seinem Konto stammen, gelten also als seine eigenen.

c) Sortiment
Das Sortiment basiert auf der Preisliste von BMCH. Unterschiede zwischen den gedruckten Preislisten und dem Web-Shop sind aus Aktualitätsgründen oder aufgrund von Sortimentsanpassungen jederzeit möglich. Bei Abweichungen haben die im Web-Shop ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

d) Preise und Zahlung
Die im Web-Shop abgebildeten Preise entsprechen den Konditionen der gewählten Artikel und der gewünschten Menge.
Die aktuellen Zuschläge sind in diesen AGB ersichtlich. Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird im Bestellprozess separat ausgewiesen.
Auf der Website www.blue-mal.ch/.com besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit, Produkte gegen Online-Zahlung zu bestellen.
BMCH behält sich das Recht vor, die Möglichkeit zur Online-Zahlung jederzeit vorübergehend oder permanent auszusetzen, zu ändern oder gänzlich darauf zu verzichten. BMCH wickelt Online-Zahlungen ausschliesslich über die von einer Drittpartei zur Verfügung gestellte sichere Website, namentlich die Webseite von OGONE, Klarna, Paypal u.a.[nachstehend Zahlungs- dienstleister] ab. Ergänzende Bestimmungen zur Online-Zahlung finden sich in Anhang 7 dieser AGB.

e) Geografische Eingrenzung
Der Zugriff auf die Website www.blue-mall.ch/.com ist weltweit möglich. Auslieferungen erfolgen aber nur innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein.

f) Liefertermin und Lieferadresse
Der Liefertermin wird im Web-Shop ausgewiesen. Die Verbindlichkeit des Liefertermins wird in den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei Systemunterbrüchen können keine Lieferinformationen online übermittelt werden.

g) Herstellerangaben
Die im Web-Shop angebotenen Produkte werden nicht durch BMCH hergestellt. Sämtliche Angaben zu den Produkten, die der Kunde während des Bestellvorganges erhält, beruhen auf den Angaben der Produzenten und sind unverbindlich.
Unrichtige oder unvollständige Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben bleiben vorbehalten.

h) Passwörter
BMCH lehnt jede Haftung für Folgen des unsachgemässen Umgangs mit Zugangsidentifikationsdaten seitens des Kunden ab.
Die Verwaltung der Zugangsdaten obliegt dem Kunden. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB.

i) Geistiges Eigentum
Der gesamte Inhalt auf der Website www.blue-mall.ch/.com ist urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Das Kopieren, Bearbeiten oder anderweitige Benutzen dieser Website oder Teilen davon durch den Kunden ist nur insoweit zulässig, als dies gemäss diesen AGB oder dem zwingenden Schweizer Recht ausdrücklich gestattet ist oder BMCH vorgängig dazu ihr schriftliches Einverständnis gibt.

k) Geltung und Änderung der AGB
Bei Bestellungen des Kunden über den Web-Shop von BMCH gelten ausschliesslich die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
Diese AGB können vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden.

l) Datenschutzbestimmungen
Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Personendaten im Sinne der schweizerischen Datengesetzgebung hält sich BMCH an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die Personendaten werden von BMCH
lediglich zur Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit dem Kunden erhoben und verwendet. Sie werden Dritten nur insoweit weiter gegeben, als dies zur ordnungsgemässen Abwicklung der vertraglichen Pflichten von BMCH unbedingt erforderlich ist.
Die von BMCH erhobenen Personendaten werden zweckmässig vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt. BMCH setzt für alle via der Website www.blue-mall.ch/.com eingehenden Bestellungen Secure Socket Layer (SSL) ein. SSL ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Die Anzeige des Kürzels «https» in der Adresszeile und/oder die Anzeige des Symbols eines Vorhangschlosses im Web-Browser des Kunden bedeuten, dass SSL für die Übermittlung der Bestellinformationen aktiviert ist. Da die Datenübertragung über das Internet erfolgt, nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass BMCH die vollständige, sichere und vertrauliche Übertragung von Informationen nicht garantieren kann, und dass unter Umständen Informationen, die der Kunde übermittelt (einschliesslich Kreditkarteninformationen) von Drittengelesen oder erlangt werden können.
Der Nutzer kann jederzeit verlangen, dass BMCH ihm eine Kopie der Personendaten, welche ihn betreffen, zustellt oder ihm über deren Verwendung Auskunft erteilt. Weiter wird BMCH diese Daten auf Wunsch des Nutzers jederzeit korrigieren oder löschen. Die dafür zuständige Stelle erreicht der Nutzer per E-Mail: info@blue-mall.ch und telefonisch: 056 56 511 5088.

 

    1. Sonderbestimmungen für die Dienstleistung Easytruck
      Für die Dienstleistung Easytruck gelten in Ergänzung der übrigen Bestimmungen dieser AGB (einschliesslich Ziffer 9) die
      Bestimmungen gemäss dieser Ziff. 10. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieser Ziff. 10 vor.

a) Inhalt der Dienstleistung Easytruck
Über die über www.easytruck.ch abrufbare Online Web Applikation «Easytruck» (nachfolgend «Easytruck Applikation») kann der Kunde BMCH einen Auftrag zur Abholung von Waren an einem vom Kunden definierten Abholort sowie zur Lieferung dieser Waren an einen vom Kunden definierten Lieferort erteilen (nachfolgend «Transportauftrag» genannt).
BMCH nimmt Transportaufträge für Waren aller Art entgegen. Folgende Waren sind jedoch von der Beförderung mit Easytruck ausgeschlossen:
Generell Waren, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen;
Lebende Tiere oder Tierkadaver;
Lebende oder frische Pflanzen;
Menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
Medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut;
Reguliertes Gefahrgut und regulierte Gefahrstoffe;
Batterien für Motorfahrzeuge und Schiffe;
Waffen, Sprengstoff oder Munition;
Waren, deren Inverkehrbringung oder Handel in der Schweiz gesetzlich verboten ist;
Verderbliche Ware; zu kühlende Ware; zerbrechliche Ware; Wertgegenstände wie beispielsweise Edelmetalle,
Edelsteine, Uhren und Schmuck, Kunstgegenstände, gezogene Lose, etc.;
Güter, die auf eigener Achse reisen.

Die Einhaltung der Beförderungsausschlüsse ist alleinige Sache des Kunden. Bei Erteilung eines Auftrags bestätigt der Kunde, dass die zu transportierende Ware keinem Beförderungsausschluss unterliegt. BMCH prüft das Vorhandensein eines Beförderungsausschlusses nicht. Stellt BMCH im Rahmen der Auftragsabwicklung fest bzw. besteht der berechtigte Verdacht, dass ein Beförderungsausschluss missachtet wurde, ist BMCH berechtigt, die Ausführung oder Fortführung des Transportauftrages zu verweigern. Der Kunde hat in einem solchen Fall keine Rückforderungs- oder Entschädigungsansprüche
gegenüber BMCH. Der Kunde haftet gegenüber BMCH für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden (einschliesslich allfällige Verfahrenskosten, Bussen, Rechtsverfolgungskosten etc.), die im Zusammenhang mit seiner Missachtung eines Beförderungsausschlusses entstehen.
Die Dienstleistung wird schweizweit und in Liechtenstein erbracht.
BMCH ist berechtigt, für die Durchführung des Transportauftrages externe Dienstleister als Erfüllungsgehilfen beizuziehen.

b) Auftragserteilung
Der Vertrag zwischen BMCH und dem Kunden kommt nur zustande, wenn BMCH dem Kunden eine entsprechende Auftragsbestätigung schickt. BMCH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde wählt bei der Auftragserteilung zwischen den beiden Liefergrössen Paket und Stückgut Paket Standard: Auftragserteilung bis 15.00 Uhr, Abholung am Folgetag von 8.00 bis 17.0 0 Uhr und Lieferung am darauf folgenden Tag von 8.00 bis 17.0 0 Uhr
Stückgut Standard: Auftragserteilung bis 17.0 0 Uhr, Abholung am Folgetag von 8.00 bis 17.0 0 Uhr und Lieferung am darauf folgenden Tag von 8.00 bis 17.0 0 Uhr
Stückgut Schnell: Auftragserteilung bis 12:00h, Abholung am gleichen Tag von 12.00 bis 17.0 0 Uhr und Lieferung am Folgetag von 8.00 bis 17.0 0 Uhr.
Abholung und Lieferung erfolgen an Werktagen montags bis freitags, ausgenommen kantonale Feiertage am Sitz von BMCH sowie gesamtschweizerische Feiertage. Fällt der Tag der Abholung bzw. der Lieferung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich das Datum der Abholung bzw. Lieferung auf den nächstfolgenden Werktag.
Der Kunde erhält von BMCH nach Eingang der Bestellung elektronisch [d.h. per E-Mail] eine Auftragsbestätigung. Der Kunde verpflichtet sich, die Angaben in der Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und BMCH allfällige Fehler sofort mitzuteilen. BMCH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer fehlerhaften Auftragsbestätigung entstehen.

c) Vergütung
Die Vergütung berechnet sich nach Auftragsart (Stückgut Standard oder Stückgut Schnell oder Paket Standard) sowie nach Warengewicht. Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung in der Online Web Applikation ausgewiesenen Preise.
Hat der Kunde das Gewicht der zu transportierenden Waren falsch ausgewiesen, wird er von BMCH oder vom den Transportauftrag durchführenden Dienstleister kontaktiert. Der Kunde kann in diesem Fall seinen Auftrag elektronisch in der Online Web Applikation anpassen und den korrigierten Gewichtswert eingeben.
Die Dienstleistung ist gegen Rechnung (gemäss Ziffer 4) oder mittels Online-Zahlung (gemäss Anhang 7) zahlbar.

d) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung alle für eine ordentliche Ausführung des Transportauftrags notwendigen Angaben, insbesondere zum Empfänger sowie zur Art der Waren und deren Gewicht, Transporteinheit, Anzahl, Dimensionen und Warenwert, zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf jeder Transporteinheit eine zustellbare Empfängeradresse anzugeben. Bei Transportaufträgen der Art Stückgut Schnell und Paket Standard ist zusätzlich zwingend die Telefonnummer des Empfängers anzugeben. Die Lieferung an Postfachadressen ist nicht möglich.
Der Kunde ist alleine für die sachgerechte Verpackung der Waren verantwortlich. Die Ware ist derart zu verpacken, dass sie auch vor Beanspruchungen durch eine automatische Sortieranlage und mechanischen Umschlag sowie unterschiedliche klimatische Bedingungen geschützt ist. BMCH ist berechtigt, den Transport offensichtlich unsachgemäss verpackter Ware oder mangelhaft gekennzeichneter Ware zu verweigern. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinerlei Rückforderungs- oder Entschädigungsansprüche gegenüber BMCH.
Grundversicherung Stückgut: Beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf die Höhe des entstandenen Schadens zu Einstandspreisen, max. CHF 15 pro kg Bruttogewicht des betroffenen Teils der Sendung und maximal CHF 36’000 pro Fall.
Paket: Die Haftung entspricht betragsmässig höchstens dem Warenwert des betreffenden Pakets (Herstellungskosten oder Einkaufspreis, je nach Handelsstufe) zuzüglich Leistungsentgelte. Die Haftung pro Paket ist auf CHF 700 begrenzt.

Höherversicherung
Versichert sind Güter aller Art (vorbehältlich ausgeschlossene Güter) transporttüchtig verpackt, transportgerecht geschützt und/oder gesichert.
Deckungsumfang
Die Versicherung gilt von Standort zu Standort, d.h. sie beginnt beim Absender mit dem Hintransport zum Fahrzeug und endet nach erfolgtem Transport mit dem Wegtransport vom Fahrzeug. Sofern der Wegtransport nicht sofort erfolgen kann, endet die Versicherung spätestens 7 Tage nach Ankunft des Fahrzeuges beim Empfänger.
Zusätzlich finden die Bestimmungen der folgenden Klauseln Anwendung:

Umzugsgut und persönliche Effekten, Maschinen, Apparate, Instrumente, Möbel und Fahrzeuge:
Versicherte Höchstsummen: CHF 500’000

Pro Paketdienst-Transport nur gegen Unterschrift des Empfängers:
Pro Begleittransport, Versicherungssumme CHF 100’000

e) Kontrollrechte von BMCH
BMCH ist nicht zur Überprüfung der Transporteinheiten auf Übereinstimmung mit diesen AGB oder gesetzlichen Anforderungen verpflichtet. BMCH ist jedoch berechtigt, Transporteinheiten zu öffnen, wenn BMCH dies nach eigenem freiem Ermessen aus folgenden Gründen für notwendig erachtet:
zur Überprüfung, ob kein Beförderungsausschluss gemäss Ziffer 10 lit. a dieser AGB gegeben ist;
zur Sicherung von Waren einer beschädigten Transporteinheit;
zur Ermittlung des Empfängers oder Absenders, sofern nicht anderweitig eruierbar;
zur Abwendung von der von einer Transporteinheit ausgehenden Gefahr;
zur Erfüllung einer behördlichen Anordnung oder gesetzlichen Bestimmung.
Die Kontrollrechte stehen auch einem allfälligen Erfüllungsgehilfen von BMCH zu.
Der Kunde hat BMCH alle Kosten und Aufwände zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der berechtigten Inanspruchnahme dieser Kontrollrechte entstehen.

f) Lieferung und Lieferhindernisse
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Empfängeradresse und gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung an den Empfänger, der unter dieser Empfängeradresse angetroffen wird. BMCH ist nicht verpflichtet, die Empfangsberechtigung der betreffenden Person zu überprüfen. BMCH kann für Verspätungen nicht haftbar gemacht werden.
Stückgut: Ist der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht erreichbar, oder verweigert er die Annahme, ist BMCH berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden. Der Kunde hat in einem solchen Fall keine Rückforderungs- oder Entschädigungsansprüche gegenüber BMCH.
Paket: In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie beim Stückgut, jedoch werden drei Zustellversuche erbracht.
Können weder Absender noch Empfänger ermittelt werden, so ist BMCH wahlweise berechtigt, eine Verwertung der Waren vorzunehmen oder die Waren zu vernichten.

 

    1. Änderung dieser AGB
      BMCH ist berechtigt, diese AGB jederzeit und nach freiem Ermessen zu ändern. Es gilt für den Kunden die jeweils aktuelle Version der AGB zum Zeitpunkt der Bestellung.

    1. Schlussbestimmungen
      BMCH ist berechtigt, vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden oder einzelne Teile davon (inklusive einzelne oder mehrere Forderungen) an Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dem Kunden steht das entsprechende Recht nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von BMCH zu.
      Zur Verrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
      Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
      Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB liegt auch bei E-Mails vor, vorausgesetzt, diese werden an die für den jeweiligen Auftrag verantwortlichen Mitarbeiter an dessen auf der Auftragsbestätigung vermerkten oder dem Kunden anderweitig schriftlich kommunizierten E-Mail-Adresse gesendet.
      Das Rechtsverhältnis zwischen BMCH und dem Kunden untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
      April 1980 («Wiener Kaufrecht»). Für die Auslegung des Vertragsverhältnisses und der AGB ist der deutsche Text massgebend.
      Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen BMCH und dem Kunden ist Baden. BMCH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
      Anhang 1 (Warenmuster)
      Sämtliche Warenmuster werden, soweit in A4 erhältlich, in Einzelexemplaren kostenlos mit A-Post zugestellt. Die maximale Anzahl bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistung beträgt je nach Qualität 10 Stück/Blatt. Für Expresslieferungen wird ein Zuschlag von CHF 25 pro Sendung erhoben. Für Warenmuster in Grossformaten verrechnet BMCH einen Kostenanteil von CHF 40 pro Auftrag. Diese Dienstleistung bietet BMCH dem Kunden für folgende Mengen an: Konsumsorten: maximal
      20 Bogen; restliches Sortiment: maximal 5 Bogen. Muster der übrigen Sortimente von BMCH oder grössere Mengen von Warenmustern werden gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Kunden zu speziellen Konditionen verrechnet.
      Anhang 2 (Entsorgen von Papier und Karton)
      Entsorgen von Papier und Karton: CHF 25 je BMCH-Entsorgungsbox. Die Abholung der Entsorgungsbox durch BMCH ist nur in Verbindung mit einer Warenlieferung möglich.
      Anhang 3 (Retouren)
      Auf Lagerware, die BMCH vom Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung vollständig, in einwandfreiem Zustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert wird, erfolgt eine Warengutschrift. Dabei werden Verpackungs-
      und Versandkostenanteile sowie allfällig beschädigte Waren oder Fehlmengen dem Kunden zum von BMCH dafür vorgesehenen Preis belastet. Es wird stets vorausgesetzt, dass die Rücksendung mit BMCH vorgängig abgesprochen ist und ein Abholauftrag vorliegt. Von BMCH nicht vorab gutgeheissene Rücksendungen werden zurückgewiesen.
      Für Retouren bzw. Teilretouren wird pauschal folgender Kostenanteil erhoben:
      Bis 300 kg: CHF 80
      Ab 301 kg – 750 kg: CHF 120
      Ab 751 kg – 1’999 kg: CHF 160
      Ab 2’000 kg: Auf Anfrage
      Die vorstehend genannten Kostenanteile entfallen bei Fehlern von BMCH oder bei Mängeln im Sinne der AGB an der entsprechenden Ware, sofern diese Mängel vom Kunden rechtzeitig gerügt worden sind. Sonderanfertigungen, Waren aus Streckengeschäften sowie Spezialbestellungen, insbesondere geschnittene Waren, können ungeachtet vorstehender Bestimmungen nicht retourniert werden.
      Anhang 4 (Ergänzende Bestimmungen zu Preisen)
      Schneidevarianten:
      Anschnitt
      Gegenschnitt
      Parallelschnitt
      Anschnitt mit
      Gegenschnitt
      Vierseitiger
      Winkelschnitt
      Schneidezuschläge für Kleinformate:
      Einricht- und Schneidekosten pro 1’000 Blatt, inklusive Einriesen (A4/A5 in Schachteln verpackt) und Etikettieren.
      Kostensätze in CHF pro Position für Papiere und Kartons:
      Blatt pro Position
      A5 – A4

A4 – A3
A3,
max. 30,8 x 43,4 cm
42.–/Position
9.50/1’000 Blatt
7.50/1’000 Blatt
bis 5’000 Blatt
29.–/Position
6.–/1’000 Blatt
5.50/1’000 Blatt
34.–/Position
7.50/1’000 Blatt
6.50/1’000 Blatt
5’001 – 50’000
ab 50’001 Blatt
Schneidezuschläge für uneingerieste Grossformate:
Kostensätze in CHF pro Position, inkl. Halbieren für Papiere und Kartons:
Menge pro Position
Papiere bis 170 g/m2
Kartons ab 171 g/m2
Durchschreibpapiere
Selbstklebepapiere
Synthetische Druckträger
59.–/Position
Zuschlag für Einriesen
und Etikettieren
bis 300 kg
49.–/Position
14.50/100 kg
12.50/100 kg
30.–/Position
18.–/100 kg
15.–/100 kg
301 – 750 kg
19.50/100 kg
15.50/100 kg
ab 751 kg
Zuschläge auf obige Ansätze:
Für Anschnitt/Gegenschnitt/Parallelschnitt: je CHF 5 je 100 kg
Für 4-seitigen Winkelschnitt: CHF 10 je 100 kg
Einriesen: CHF 20 je 100 kg (min. CHF 20 je Position)
Das Schneiden folgender Spezialprodukte wird nach Aufwand verrechnet: Pappen, Packmaterialien, Folien, LFP-Medien
usw.
Schneidezuschläge für Platten:
Generell: Kostenverrechnung nach Aufwand, mindestens CHF 35 pro Auftrag.
Express-Bestellungen ab 14.00 Uhr (mit Lieferung am nächsten Arbeitstag, gemäss Routenplan): Pauschal CHF 30 pro
Bestellung und bei Zuschnitten +20% auf die Schneidkosten. Der Preis für grössere Mengen wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
Einriesen/Ausriesen:
Einriesen und Ausriesen von in der Preisliste als uneingeriest resp. eingeriest geführten Positionen: CHF 20 je 100 kg (min. CHF 20 je Position).

Lochen:
-/4-fach-Lochung A4: Bis 160 g/m2: CHF 4.90 je 1’000 Blatt
2
Ab 161 g/m2: CHF 10 je 1’000 Blatt
Min. CHF 20 je Position
Die Lieferzeit für gelochte Ware beträgt bis 50’000 Blatt 1 Arbeitstag, ab 50’000 Blatt 2 Arbeitstage. Ab 100’000 Blatt auf Anfrage.
Umetikettieren:
Für graphische Papiere gelten die folgenden Ansätze:
Bestehende Etiketten überkleben (inklusive Etiketten): CHF 3.50 je 100 kg
Alte Etiketten entfernen, neue Etiketten kleben (inklusive Etiketten): CHF 8.50 je 100 kg
Primerzuschläge auf den Papierpreis:
Werden Druckpapiere für den HP-Indigo-Einsatz auf Kundenwunsch geprimert, sind sie max. 6 Monate bei geschlossener Verpackung lagerfähig. Vor dem Gebrauch empfiehlt BMCH in jedem Fall einen Test. Betreffend Haftung gilt Ziff. 6 der AGB.
Einrichtkosten pauschal pro Auftrag: CHF 60
Zuzügliche Kosten:
Bis 199 g/m2: CHF 150 je 1’000 Bogen
Ab 200 g/m2: CHF 170 je 1’000 Bogen
Mindestzuschlag CHF 75
Weitere Ausrüstarbeiten:
Für weitere, nicht aufgeführte Ausrüstarbeiten, wie zum Beispiel Ware umpacken oder konfektionieren, unterbreitet BMCH auf Anfrage gerne ein Angebot.
Es gelten folgende Bedingungen und Preise bei Terminlieferungen ohne separate Vereinbarung:
Grundsätzlich werden dem Kunden Preise bei Terminlieferungen ohne separate Vereinbarung zwischen BMCH und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Sofern nicht explizit anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Preise:

Zweitzustellung als Folge von Unzustellbarkeit, sofern der Kunde Verursacher ist: CHF 80 je Lieferung
Verlangt ein Kunde Mehrfachbelieferung am selben Tag (2. Camion), wird ab Zweitlieferungen ein Unkostenbeitrag erhoben.
Diese Dienstleistung wird im näheren Umkreis der BMCH oder auf Anfrage angeboten. Beträgt der Bestellumfang weniger als 150 kg, belaufen sich die Zusatzkosten auf CHF 60 pro Lieferung und Tag, ist der Bestellumfang grösser als 150 kg: kostenlose Zustellung.

Zusätzliche Abladestelle, welche von der auf dem Lieferschein erwähnten Lieferadresse abweicht:
CHF 50 je Abladestelle

Stockwerklieferung, Handablad und/oder fehlende Zufahrtsmöglichkeit: CHF 60 je Auftrag
Expresslieferung per Camion/Lieferwagen: Auf Anfrage
Expresslieferung für Pakete: Auf Anfrage
Zuschlag für Transport- und Verpackungsanteil:
Generell: CHF 40 je Lieferung bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 200 (exkl. MwSt).
Bei Platten: CHF 70 je Lieferung bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 700 (exkl. MwSt).

Bei Aufträgen ausserhalb der Geschäftszeiten von BMCH stellt BMCH dem Kunden bei Voravisierung einen Notfalldienst zur Verfügung, der entsprechend verrechnet wird.
Anhang 5 (Ergänzende Bestimmungen zu Lieferungen) Steht für Stockwerk-Anlieferungen kein Lift zur Verfügung oder gestatten es die Verkehrsverhältnisse nicht, vor der Abladestelle zu parkieren, wird dem Kunden der zusätzliche Mehraufwand verrechnet. In Einzelfällen kann eine «Frei-Haus-Lieferung» von
BMCH verweigert werden. Für Kostenstellenlieferungen, Abholaufträge, Stockwerklieferungen, Termin-, Express-, Nacht- und Wochenendlieferungen sowie bei Zweitzustellung als Folge der Unzustellbarkeit werden die zusätzlichen Aufwendungen separat nach Aufwand und separater Vereinbarung verrechnet.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BMCH Anlieferungen standardmässig bis 17.0 0 Uhr durchführt. Ohne explizite und schriftliche gegenseitige Vereinbarung besteht kein Anspruch auf zeitgenaue Lieferung. Die Folgen von Verspätungen sind in Ziff. 3 der AGB geregelt.
Eine Anlieferung innerhalb eines Zeitfensters ist gegen einen Aufpreis und basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen BMCH und dem Kunden möglich.
Anhang 6 (Ergänzende Bestimmungen zu Toleranzen, Garantie und Haftung)
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Abweichungen der gelieferten Waren möglich sind, ohne dass dies zu Haftungs- oder Gewährleistungsansprüchen des Kunden führt. Sofern die Abweichungen die nachstehend aufgeführten Toleranzen nicht überschreiten, liegt kein Mangel im Sinne dieser AGB vor und sämtliche diesbezüglichen Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Bei Nichtpapierprodukten wie Folien, Platten, LFP-Medien, POS-Materialien, Packaging- und Hygieneprodukten gelten die spezifischen Toleranzwerte gemäss separat erhältlichen Datenblättern.
Im Bereich Papier und grafischer Karton gelten folgende Toleranzen:
Mengentoleranzen:
Für Anfertigungen gelten:
unter 3 t ± 20%
ab 3 t ± 15%
ab 5t ± 10%
ab 10t ± 8%
ab 20t ± 6%
ab 50t ± 4%

Flächengewichtstoleranz:
Das vorgeschriebene Flächengewicht versteht sich mit einem Spielraum von ± 5%. Dabei ist das durchschnittliche Gewicht der Anfertigung und nicht das Gewicht einzelner Bogen oder Rollenteile massgebend.
Toleranz in einer Richtung:
Ist vereinbart, dass Abweichungen in der Menge und im Flächengewicht nur in einer Richtung zulässig sein sollen, so verdoppeln sich die Mengen- und Flächengewichtstoleranzen.
Bogentoleranzzahl pro Paket:
Die angegebene Bogenzahl darf pro Paketeinheit max. ± 5% betragen.
Massabweichungen:
Bei normalen Feuchtigkeitsbedingungen sind folgende Massabweichungen für Länge und Breite der Formate zulässig:
Querschneiderschnitt (Bruttoformat): min. ± 2 mm oder + 4 mm
Mit 4-seitigem Planschneiderschnitt: min. ± 1 mm oder +2 mm
Packpapiere (Bruttoformat): ± 0,5%, aber mind. 5 mm
Packpapiere (Nettoformat): ± 0,3% oder + 0,6%, aber min. ± 2 mm oder + 4 mm
Andere Eigenschaften:
Bei allen anderen technischen Eigenschaften, deren Toleranzen vorstehend nicht angegeben sind, haftet BMCH nicht für geringfügige Abweichungen, sofern die gelieferte Ware für den bei der Bestellung vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Ein Welligliegen von Papier und Karton gilt nicht als versteckter Mangel. Der Kunde von Spezialanfertigungen ist auch dann verpflichtet, die ursprünglich bestellte Auftragsmenge abzunehmen, wenn hiervon bis zu 10% leichte Abweichungen aufweisen, jedoch für denselben Verwendungszweck wie die bestellten Papiere und Kartons geeignet sind.

Anhang 7 (Ergänzende Bestimmungen zu Online-Zahlungsdienstleistungen)
BMCH nutzt für Online-Zahlungen den Zahlungsdienstleister OGONE, Klarna, Paypal u.a.[nachstehend Zahlungsdienstleister]
Wenn der Kunde seine Bestellung durch Klicken des entsprechenden Links im Bestellformular auf der Website von BMCH die Möglichkeit der Online-Zahlung wählt, wird er automatisch mit der gesicherten Webseite der Zahlungsdienstleister verbunden, um die für die Validierung der Online-Zahlung notwendigen Informationen zu übermitteln. Die Webseiten der Zahlungsdienstleiser ist eine von BMCH unabhängige und von BMCH nicht kontrollierte Webseite, welche von den Zahlungsdienstleistern unter deren alleiniger Verantwortung und in Übereinstimmung mit der Zertifikation PCI DSS (Level 1) sowie gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen betrieben wird. PCI DSS (Level 1) ist derzeit der höchste international anerkannte Standard für sichere Online-Zahlungen.
Wenn der Kunde die Möglichkeit der Online-Zahlung nutzt, nimmt er zustimmend zur Kenntnis, dass er die für die Durchführung der Online-Zahlung benötigten Daten, einschliesslich Kreditkarten- und sonstige Zahlungsinformationen, direkt an die Zahlungsdienstleister übermittelt und dass diese Daten via die vorgenannte gesicherte Webseite von den Zahlungsdienstleistern bearbeitet werden. Für die Erhebung und Bearbeitung dieser Daten zeichnet sich allein die Zahlungsdienstleister verantwortlich, und es gelten bei Inanspruchnahme der Online-Zahlungsmöglichkeit die entsprechenden Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen der Zahlungsdienstleister, welchen der Kunde im Rahmen der Abwicklung der Online-Zahlung explizit zustimmen muss.
Die einzigen Informationen, die BMCH von den Zahlungsdienstleistern in Bezug auf die Online-Zahlung des Kunden übermittelt, erhält und speichert sind:

Name des Zahlenden, Rechnungs- bzw. Mahnungsnummer, die ersten 4 und letzten 3 Ziffern der Kredit- bzw. Bankkartennummer (zur Validierung) die Höhe der Vergütung.
Die gängigen Kredit- und Bankzahlungskarten werden für Online-Zahlungen akzeptiert.
Online-Zahlungen dürfen ausschliesslich für den Zweck der Bezahlung der vollen Vergütung für die Bestellungen des Kunden bei BMCH verwendet werden. Jegliche sonstige Verwendung gilt als nicht autorisiert oder rechtswidrig. Es ist dem Kunden untersagt, die im Rahmen der Online-Zahlung durchgeführte Datenübertragung in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen oder die Online-Zahlung für andere Zwecke als die Bezahlung der vollen Vergütung für die Bestellung des
Kunden bei BMCH zu verwenden.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige Betrag gänzlich und unwiderruflich dem Konto von BMCH gutgeschrieben wurde. Allfällige Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Online-Zahlung, welche die Bezahlung beeinflussen könnten, wie beispielsweise Übertragungsfehler oder Serverunterbrüche, führen nicht zu einer Annullierung der Bestellung des Kunden und setzen auch nicht die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der vollständigen Vergütung ausser Kraft.
Wenn der Kunde die Möglichkeit zur Online-Zahlung nutzt, nimmt er zustimmend zur Kenntnis, dass BMCH weder garantiert noch dafür haftet, dass die Online-Zahlung oder die in diesem Zusammenhang vom Kunden getätigte Datenübertragung fehlerfrei, unmittelbar, virusfrei oder kontinuierlich verfügbar ist oder dass die Informationen, welche im Rahmen der Online- Zahlung übermittelt werden, vollständig, korrekt oder aktuell sind. Zwingendes anwendbares Recht vorbehalten, übernimmt BMCH keine Verantwortung für allfällige Schäden, Verluste, Kosten (einschliesslich Rechtsverfolgungskosten), Ausgaben, indirekte Verluste oder Folgeschäden jeglicher Art, welche dem Kunden oder Dritten durch die Benutzung der Online-Zahlung durch den Kunden entstehen könnten. Sollte BMCH aus irgendwelchen Gründen gegenüber dem Kunden für Schäden oder Verluste, die dem Kunden aus der Benutzung der Online-Zahlung entstanden sind, für haftbar erklärt werden, so beschränkt sich die Haftbarkeit von BMCH in jedem Fall entweder auf den totalen Endbetrag, welcher vom Kunden mittels Online-Zahlung bezahlt wurde oder CHF 100, je nachdem welche Summe den kleineren Betrag darstellt.

Anhang 8)

Mietverträge [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen]

bei Mietverträgen [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] gilt generell, dass das Eigentum an allen Produkten, die gemietet sind, beim Verkäufer verbleibt.

Berechnung von Serviceleistungen

    1. Der Servicedientleister[BMCH] ist verpflichtet nach bestem Wissen und gewissen die ihr übertragenen Arbeiten umfänglich, zeitnah und ordentlich zu erledigen. Der Käufer (Vertragsnehmer) ist verpflichet, dem Servicedientleister Zugang zu den Systemen zu gewähren und diesen zu unterstützen.
    2. Der Servicedientleister verpflichtet sich weiterhin, über Interna des Vertragsnehmers stillschweigen zu bewahren, keine Betriebsgeheimnisse oder sonstige Informationen nach außen zu tragen.
    3. In Service- und Mietverträge [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] ist der Serviceanteil für Wartung und Pflege immer fester Bestandteil des VertragsAlle Wartungs- und Servicepauschalen sind über die gesamte vereinbarte Zeitspanne (hier besonderer Bezug auf MPS [Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] jeweils im Voraus für pauschalierte Beträge oder je nach außerordentlich anfallendem Aufwand – belegt durch separate Rechnung- sofort zu zahlen.
    4. Für alle Service- und Mietverträge [hier besonderer Bezug auf MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen] werden ausschließlich durch uns Original-Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile sowie Garantieerweiterungen oder Garantieverlängerungen, die über die Herstellergarantie hinausgehen, beliefert. Eine Überwachung der Geräte findet normalerweise über Remote Zugriffe statt, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Bei Nichtverwendung von durch uns bezogene OEM-Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile und/oder dem nicht sachgemäßen Einbau, erlischt mit sofortiger Wirkung die Garantie und damit auch der Vertrag. Dieser wird dann als fristlos gekündigt betrachtet und mit sofortiger Wirkung inkl. Vorfälligkeitszinsen und Bearbeitungskosten fällig; das Gleiche gilt bei dem Einsatz von nicht durch die Hersteller qualifizierte Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile – wie z.B. Fremdtoner, Restebehälter, Walzen etc. (siehe hierzu auch Zahlungsbedingungen Anhang 8).
    5. Anfallende ad hoc Serviceaufträge, werden von uns generell dokumentiert und nach Aufwand berechnet.

Zahlungsbedingungen

    1. MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen, sind generell im Voraus je vereinbarten Zeitraum (monatlich, ¼ jährlich) zu zahlen; außerordentlich anfallende Arbeiten außerhalb des Vertrags werden durch separate Dokumentation belegt und verrechnet; diese Rechnungen sind sofort zahlbar.
    2. Bei MPS (Managed Printed Services) und bei MSP (Managed Service Provider) Verträgen, bedeutet Nichtzahlung oder einseitige Kündigung des Käufers oder Vertragsauflösung durch andere Umstände, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, wird der Vertrag sofort umfänglich fällig; der Summe des Ratenrestbetrags wird zuzüglich mit dem aktuell gültigen Vorfälligkeitszinssatz bis zum Laufzeitende des Vertrags und einer Bearbeitungsgebühr von 200,00 Euro netto an den Kunden berechnet. Sofort fällige Rechnungen, gehen umgehend dem Mahngericht in Deutschland bzw. der Betreibungsstelle in der Schweiz zu.

  1.  

AGB BLUE-MALL GmbH, gültig ab Juli 2023